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Bewertung ausländischer Berufsabschlüsse (Anerkennungsgesetz)

Flaggen - Anerkennungsgesetz

Informationen zum neuen Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen (kurz: Anerkennungsgesetz)

Durch das seit dem 1. April 2012 in Kraft getretene "Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen" (kurz: Anerkennungsgesetz) erhalten alle Personen mit einem im Ausland erworbenen Berufsabschluss einen Anspruch auf Überprüfung der Gleichwertigkeit ihrer im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen mit einem deutschen Berufsabschluss.

Für die handwerklichen Berufe sind die Handwerkskammern zuständige Stellen für die Durchführung von Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren und für die Ausstellung von Gleichwertigkeitsbescheinigungen.

Weitere Informationen zu diesem neuen Gesetz und zu den Rahmenbedingungen des Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahrens finden Sie in den nachfolgend aufgeführten Dokumenten zum Download:


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