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Informationen für Sachverständige

Fortbildungsinformationen

Der Sachverständige ist gemäß § 17 der Sachversändigenordnung verpflichtet, sich nachweisbar auf dem Sachgebiet, für das er öffentlich bestellt und vereidigt ist, ständig fortzubilden.

Das aktuelle Seminarprogramm für Sachverständige finden Sie unter

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