Informationen für Sachverständige
Fortbildungsinformationen
Der Sachverständige ist gemäß § 17 der Sachversändigenordnung verpflichtet, sich nachweisbar auf dem Sachgebiet, für das er öffentlich bestellt und vereidigt ist, ständig fortzubilden.Das aktuelle Seminarprogramm für Sachverständige finden Sie unter


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